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   OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16   

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OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16 (https://dejure.org/2017,6665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 9 UF 113/16 (https://dejure.org/2017,6665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 9 UF 113/16 (https://dejure.org/2017,6665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Entziehung der elterlichen (Mit-)Sorge gegenüber dem Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 Abs. 1
    Ablehnung der Entziehung der elterlichen (Mit-)Sorge gegenüber dem Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 110/16

    Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16
    Parallel streiten die Eltern im Verfahren 9 UF 110/16 um die Regelung des Umgangs zwischen dem Vater und der jüngsten Tochter.

    Der Senat hat in dem parallel geführten Umgangsverfahren zum Az. 9 UF 110/16 mit Beschluss vom heutigen Tage eingehend ausgeführt, dass nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ermittlungsansätze davon auszugehen ist, dass der Verdacht sexuell übergriffigen Verhaltens des Vaters zwar nicht völlig ausgeschlossen werden kann, ein tatsächliches Missbrauchsgeschehen durch den Vater indes nicht wahrscheinlich ist.

    Der Streit über den Umgang des Vaters mit F... ist durch die abschließende gerichtliche Entscheidung des Senates vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 9 UF 110/16 bereits beigelegt.

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16
    Notwendig ist hierfür die Einschätzung im Einzelfall, ob der Elternkonflikt so nachhaltig und so tiefgreifend ist, dass gemeinsame, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen der Eltern in den wesentlichen Belangen der elterlichen Sorge auch für die Zukunft nicht gewährleistet sind (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2016, 1439 - Rdnr. 21 ff. bei juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16
    So wird als milderes Mittel je nach den Umständen des Falles eine gerichtliche Umgangsregelung nach § 1684 BGB (oder ein zu befristender Umgangsausschluss nach § 1684 Abs. 4 BGB oder die Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 BGB) zu erwägen sein, die gegenüber der Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts als speziellere und zugleich weniger einschneidende Maßnahmen in jedem Falle vorrangig ist (vgl. dazu BGH FamRZ 2016, 1146 - Rdnr. 44 ff. bei juris).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. statt aller BVerfG FamRZ 2015, 112; BGH FamRZ 2017, 212 - jeweils zitiert nach juris und mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 113/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. statt aller BVerfG FamRZ 2015, 112; BGH FamRZ 2017, 212 - jeweils zitiert nach juris und mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 13.08.2018 - 9 UF 148/18

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung eines Terminsverlegungsantrags in

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. statt aller BVerfG FamRZ 2015, 112; BGH FamRZ 2017, 212), der der Senat folgt (Senat JurBüro 2017, 612), ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorhergesehen werden kann.
  • OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 110/16

    Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen

    Parallel streiten die Eltern im Verfahren 9 UF 113/16 um das Sorgerecht für F.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2017 - 9 UF 110/16

    Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen

    Parallel streiten die Eltern im Verfahren 9 UF 113/16 um das Sorgerecht für F.
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